Wurzelbehandlungen


Wurzelbehandlungen - auch in fast aussichtslosen Fällen: Zähne retten durch "Endodontie"

 

Wenn in einem Zahn der Nerv entzündet oder abgestorben ist, kann eine sogenannte Wurzelbehandlung notwendig werden. Es sind dann Bakterien im Zahnmark, die ohne diese Behandlung nicht beseitigt werden können. 

Wird die Wurzelbehandlung nicht durchgeführt, breitet sich die Entzündung über das Zahnmark in den Kieferknochen hinein aus. Die Bakterien gelangen dann in den gesamten Organismus und der Zahn ist nicht mehr zu erhalten.

Eine Wurzelbehandlung umfasst die Eröffnung des Zahnes unter lokaler Betäubung, Entfernung des entzündeten Gewebes aus dem Zahninneren, gründliche, mehrmalige Desinfektion und Säuberung des Wurzelkanals mit abschließender Wurzelfüllung, die möglichst nahe an die Wurzelspitze heranreichen muss.

Die Behandlung erfordert Geduld von Patient und Behandler, da sie mit Unannehmlichkeiten verbunden sein kann und sich über mehrerer Sitzungen erstreckt. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da es auch bei sorgfältigstem Vorgehen nicht immer möglich ist, im Zahninneren alle Bakterien abzutöten. Trotz allem ist die Wurzelbehandlung die einzige Möglichkeit, einen entzündeten Zahn zu erhalten.

 

Seit dem 01.01.2004 erstatten die Krankenkassen die Wurzelbehandlung bei den großen, dreiwurzeligen Seitenzähnen nur noch in den folgenden Fällen:

 

1. zum Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe

2. zur Vermeidung einer einseitigen Freiensituation

3. zum Erhalt von funktionstüchtigen Zahnersatz.

 

Wenn ein Zahn nicht unter die obigen Bestimmungen fällt, wird entsprechend die Wurzelbehandlung nicht von der Krankenasse erstattet.

Wenn der Zahn aus medizinischer Sicht erhalten werden kann und Sie eine Wurzelbehandlung wünschen, kann dies natürlich ermöglicht werden, allerdings erhalten Sie eine Privatrechnung über die Behandlung. Vorab erfolgt selbstverständlich ein schriftlicher Kostenvoranschlag.

Bitte bedenken Sie, dass die neuen Bestimmungen nicht von unserer Praxis zu verantworten sind, sondern dass wir uns nach den Vorgaben des Gesetzgebers richten müssen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen in unserer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis in Mörfelden-Walldorf gerne jederzeit zu Verfügung.

 

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